Haftpflichtversicherung
Denn ein Missgeschick ist schnell passiert
Das deutsche Recht arbeitet nach dem Verursacherprinzip. Jede Person, die Schäden verursacht, ist dafür grundsätzlich auch haftbar. Je nach Wert der beschädigten Gegenstände können hohe finanzielle Folgen entstehen. Die Schadensersatzforderungen zu zahlen kann für den Schadensverursacher dann schwierig werden. Dabei sind es häufig einfache Missgeschicke, durch die etwas kaputt geht. Dazu gehört zum Beispiel das Auto des Nachbarn, das von spielenden Kindern versehentlich beschädigt wird. Oder ein Passant zerreisst sich die teure Jacke an einem Nagel im Gartenzaun. Die Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein und übernimmt den Schaden. Von der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch alle Personen, die zu seinem Haushalt gehören. Da die Tarife für eine Haftpflichtversicherung und ihre Leistungen sich erheblich unterscheiden können, sollten Sie die verschiedenen Angebote für eine Haftpflichtversicherung vergleichen.